1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung für eine HOCH & HINAUS -Wanderwoche  bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Dieser gilt für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer. Im Reisevertrag müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) angeführt sein. Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form (per Post oder e-mail).

Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung erhält der Kunde unverzüglich (innerhalb von 72 Stunden) eine Reisebestätigung (per e-mail). Bitte faxen oder senden Sie das mit Ihrer Unterschrift versehene Formular umgehend an HOCH & HINAUS.

Mit Eingang der vom Wandergast unterschriebenen Reisebestätigung tritt der Vertragsabschluß ein (Bitte kontrollierten Sie zuvor alle Angaben und Daten auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit!).

2. Anzahlung und Restzahlung

Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig, d.h. sie muß dem Konto bis zu diesem Datum gutgeschrieben sein. Die Fälligkeit der Restzahlung kann frühestens dann eintreten, wenn HOCH & HINAUS nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen.

Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, ist HOCH & HINAUS von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.

3. Leistungen und Informationen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ist in der Beschreibung auf der Homepage und Reisebestätigung ersichtlich, die enthaltenen Angaben sind für HOCH & HINAUS bindend. HOCH & HINAUS behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistungsangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung in Kenntnis gesetzt wird.

HOCH & HINAUS hat den Kunden über die in der Destination geltenden Paß- und Einreise-Vorschriften zu informieren. Für die Einreise auf die Azoren genügt für Deutsche, Österreicher und Schweizer der Reisepass, ein Visum ist nicht erforderlich.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen des Programmablaufs  sind aufgrund der Durchführung in der Natur nicht auszuschliessen. Unerwartete Straßen- und Wetterverhältnisse, bauliche Veränderungen, aktualisierte und lohnendere Wanderziele können zu Änderungen des beschriebenen Programmablaufs führen. Diese Abweichungen erfolgen nur zum Wohle der Kunden und müssen eine adäquate Ersatzleistung darstellen.

HOCH & HINAUS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (z.B.: Treibstoffkosten) in diesem Umfang zu erhöhen. Eine solche Preisänderung ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn möglich. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% des gesamten Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

5. Flugbuchungen

Da HOCH & HINAUS kein Reisebüro mit IATA-Lizenz ist, können keine Flugverbindungen reserviert oder gebucht werden. Der Kunde ist daher für die Flugbuchung selbst verantwortlich (bei selbst durchgeführter Internet-Flugbuchung) oder beauftragt ein Reisebüro mit der Aufgabe der Buchung der Flüge.

Daher empfiehlt HOCH & HINAUS, vor der Reiseanmeldung für die Wanderwoche die entsprechenden Flüge nach São Miguel zu buchen oder zumindest zu reservieren.

Flugänderungen seitens der Airline werden teilweise kurzfristig mitgeteilt, entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Bei Rücktritt stellt HOCH & HINAUS die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis der gebuchten Reise in Rechnung:

 Bis 30. Tag vor Reiseantritt:                      10 %

 ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt:            25 %

 ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt:            50 %

 ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt:                65 %

 ab 3. Tag  (72 Stunden) vor Reiseantritt:    85 %

bei Rücktritt durch Nichtantritt (No show) am 1. Reisetag: 100 % des Gesamtpreises

Umbuchungen auf eine Wanderwoche zu einem anderen Termin sind generell möglich, sofern dadurch nicht die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird und daher das Programm abgesagt werden müsste. Ersatzpersonen können kostenlos einspringen, sofern diese den Anforderungen der Wanderwoche gerecht werden und die in der Ausrüstungsliste angeführten Punkte zur Kenntnis genommen haben.

7. Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter

HOCH & HINAUS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Reisende die Durchführung einer Wanderwoche ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde den besonderen, in der Reiseausschreibung genannten Anforderungen (zB schlechte Gesundheit, mangelndes Leistungsvermögen, gruppenstörendes Verhalten,…) nicht entspricht.

Bei einer Kündigung durch HOCH & HINAUS behält HOCH & HINAUS den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HOCH & HINAUS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 

b) bis 3 Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall ist HOCH & HINAUS verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Wanderwoche hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat HOCH & HINAUS den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.

8. Haftung des Reiseveranstalters

HOCH & HINAUS haftet für

 

  1. die gewissenhafte Reiseplanung
  2. die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger / Partner
  3. die Richtigkeit aller in der Reisebeschreibung angegebenen Leistungen
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Die Teilnahme an einer von HOCH & HINAUS veranstalteten Wanderwoche erfolgt als selbständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

9. Reiseversicherung / -bestimmungen, Risiken bei Wanderreisen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für einen ausreichenden Versicherungsschutz.

Da beim Wandern in der Natur ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht können selbst bei verantwortungsvoller Betreuung durch den Wanderführer Schäden nicht ausgeschlossen werden. Diese Risiken hat der Kunde selbst zu tragen, sofern der Wanderführer nicht fahrlässig seine Pflichten verletzt hat und dadurch zu Schäden des Kunden beigetragen hat.

10. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung

Will der Kunde gegenüber HOCH & HINAUS Forderungen wegen nicht erbrachter Leistungen anmelden, hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bekannt zugeben. Danach ist dies nur noch möglich, wenn der Kunde ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

11. Einschränkungen

Irrtum bei Preisangaben und Terminen vorbehalten.
Stand November 2006

HOCH & HINAUS – Azoren erleben
Oliver Handler Unipessoal Lda.
Rua das Figueiras 7A
9500-720 São Roque
Ponta Delgada
São Miguel / Azoren

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